Wir UNTERSTÜTZEN EUCH

Profitiere von unser langjährigen Erfahrung

Es kann schon unübersichtlich und tückisch werden, wenn es darum geht, Fördermöglichkeiten zu beantragen. Auch eine Begutachtung kann einem Respekt machen.

Wir geben euch Ratschläge an die Hand, so dass ihr das Beste für euch und eure Familie rausholen werdet.

Wir beraten euch bei

Fördermöglichkeiten

Antragstellung

Begutachtung

Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen!

Der Pflegegrad (früher Pflegestufe) bestimmt in Deutschland den Hilfebedarf eines Menschen mit Einschränkungen und ist in 5 Stufen unterteilt.

Der Pflegegrad wird von den Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes auf Antrag bei der Krankenkasse festgestellt.

  • Es ist wichtig, beim Pflegegrad beantragen Fehler zu vermeiden. Denn eine falsche Bewertung bei der Begutachtung kann dazu führen, dass kein Pflegegrad oder ein zu niedriger Pflegegrad erteilt wird. Von der Höhe des Pflegegrades sind jedoch die Pflegeleistungen abhängig.
  • Der Antrag kann formlos per Brief oder E-Mail gestellt werden. Um es euch so einfach wie möglich zu machen, haben wir hier ein Dokument zum Download vorbereitet.
  • Nachdem die Pflegekasse den Antrag erhalten hat, wird sich der Medizinische Dienst der Krankenkasse mit euch in Verbindung setzen und schriftlich einen Termin für die Begutachtung bei euch zu Hause vereinbaren.
  • Solltet ihr den Termin nicht wahrnehmen können, vereinbart bitte einen Alternativtermin mit dem Gutachter.
  • Die Begutachtung ist der schwierigste Teil in der Beantragung eines Pflegegrades. Nehmt im Vorwege gern ein Beratungsgespräch bei uns wahr.

Wir. 🙂 Wir empfehlen euch vor dem Begutachtungstermin einen Beratungstermin bei uns in Anspruch zu nehmen.

Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, bei denen Helferinnen und Helfer (geschulte Ehrenamtliche) unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beraten.

Die Leistungen werden in der Regel von ehrenamtlichen Helfern erbracht und sind daher kostengünstiger als der Einsatz von ausgebildeten Pflegekräften.

Es gibt sehr viele Formen von Unterstützungsangeboten. Sie reichen von der stundenweisen Betreuung zu Hause bis zu der Begleitung zu einer Feierlichkeit oder zum Arzt.

Seit 2017 erhalten alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro.

Weiter erhalten pflegebedürftige Menschen Leistungen von der Pflegekasse. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind davon abhängig, welcher Pflegegrad genehmigt wird. Weitere Informationen und die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick findet Ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

  • Entlastungsbeitrag (FuD) ab PG1 125,- (abzurechnen über Zukunft Zuhause Winsen Luhe e.V.)
  • Ausgleich für Mehraufwand ab PG2 (Geldleistung) ab 331,80 (automatische Auszahlung über die Pflegekasse), ab 2025 erhöht sich das Pflegegeld um 4,5%
  • steigende Leistung bei höherem Pflegegrad
  • 1.612,- Verhinderungspflege nach Beginn der Betreuung, ab Juli 2025 ändert sich die Verhinderungspflege in ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539,- €, Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit PG4 oder PG5 können bereits ab 2024 auf ein Entlastungsbudget von 3.386,- € zugreifen
  • Behindertengerechte Umbauten bis zu 4.000,- pro Maßnahme, bis zu 16.000 € im Jahr
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